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Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – VergStatVO

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1(Fundstelle:
2BGBl. I 2020, 706 - 709)



Abschnitt 1


Daten, die durch öffentliche Auftraggeber nach Zuschlagserteilung im Rahmen der Vergabe

eines öffentlichen Auftrages im Unterschwellenbereich dem Statistischen Bundesamt zugeleitet werden


Merkmalsgruppe Name des Merkmals Ausprägungen/Bemerkungen
Angaben zum Auftraggeber Name des Auftraggebers Anzugeben ist hier die Bezeichnung des Auftraggebers und keine einzelnen Organisationseinheiten innerhalb des Auftraggebers.
Leitweg-ID Jeder öffentliche Auftraggeber verfügt über eine oder mehrere Leitweg-ID, die zur Übermittlung der elektronischen Rechnung gem. ERechV (auf Bundesebene) in den Vergabeunterlagen angegeben werden müssen.
Die Angabe ist nur für Auftraggeber auf Bundesebene verpflichtend.
Art des Auftraggebers Öffentliche Auftraggeber
Bund
 Oberste Bundesbehörden
 Obere, mittlere und untere Bundesbehörden
 Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
 Anstalten des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
 Sonstige Auftraggeber auf Bundesebene
Land
 Oberste Landesbehörden
 Obere, mittlere und untere Landesbehörden
 Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
 Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Landesebene
 Sonstige Auftraggeber auf Landesebene
Kommunen
 Kommunalbehörden
 Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
 Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
 Sonstige Auftraggeber auf Kommunalebene
Sonstige
 Sonstige Auftraggeber
Postleitzahl des
Auftraggebers
Räumliche Zuordnung des Auftraggebers
Zentrale Beschaffungsstelle  ja    nein
Angaben zum
Auftragsgegenstand
Auftragsnummer Interne Auftrags-Nr. oder vergebenes Aktenzeichen
Art des Auftrages  Bauauftrag
 Lieferauftrag
 Dienstleistungsauftrag
CPV-Code Die Angabe dient der Ermittlung des Auftragsgegenstandes. Anzugeben ist der Hauptteil des CPV-Codes (ohne Zusatzteil). Mehrfachnennung ist möglich. Es können bis zu drei CPV-Codes angegeben werden.
Auftragswert Ermittlung des Netto-Auftragswertes in Euro
Aufteilung des Auftrags in Lose Freiwillige Angabe
 ja   nein   keine Angabe
Zuschlagskriterium Freiwillige Angabe
Ermittlung der Zuschlagskriterien für die Zuschlagsentscheidung:
 nur Preis
 nur Kosten
 Preis und Qualitätskriterien
 Kosten und Qualitätskriterien
 keine Angabe
Wenn Zuschlagskriterium:  Preis und Qualitätskriterien
 Gewichtung Preis vs. Qualitätskriterien in %
Wenn Zuschlagskriterium:  Kosten und Qualitätskriterien
 Gewichtung Kosten vs. Qualitätskriterien in %
Angaben zum
Verfahren
Verfahrensart  Öffentliche Ausschreibung (§ 9 UVgO; § 3 Abs. 1 VOB/A)
 Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb (§ 10 UVgO; § 3 Abs. 2 VOB/A)
 Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb (§ 11 UVgO; § 3 Abs. 2 VOB/A)
 Verhandlungsvergabe/freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb (§ 12 Abs. 1 UVgO; § 3 Abs. 3 VOB/A)
 Verhandlungsvergabe/freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb (§ 12 Abs. 2 UVgO; § 3 Abs. 3 VOB/A)
 Sonstige Verfahren
Rahmenvereinbarung Freiwillige Angabe
 ja   nein   keine Angabe
Dynamisches Beschaffungssystem Freiwillige Angabe
 ja   nein   keine Angabe
Elektronische Auktion Freiwillige Angabe
 ja   nein   keine Angabe
Nachhaltigkeitskriterien (siehe Anlage 9) Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien bei der Leistungsbeschreibung, bei der Eignung, bei den Zuschlagskriterien oder bei den Ausführungsbedingungen
 ja   nein
Wenn Nachhaltigkeitskriterien  ja
 Ermittlung, welches Kriterium bei o. g. Merkmalen beachtet wurde:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Angaben zur Auftragsvergabe Datum des Vertragsabschlusses Zeitliche Zuordnung der Vergabe
Gesamtanzahl eingegangener Angebote Freiwillige Angabe
Anzahl der Angebote, die insgesamt eingegangen sind
Anzahl Angebote von KMU Freiwillige Angabe
Anzahl der Angebote, die von Kleinstunternehmen und/oder kleinen und/oder mittleren Unternehmen eingegangen sind.
Es wird die KMU-Definition in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) zugrunde gelegt.
Anzahl Angebote aus anderen EU-Mitgliedstaaten Freiwillige Angabe
Anzahl der Angebote, die aus anderen europäischen Mitgliedstaaten eingegangen sind
Anzahl elektronisch übermittelter Angebote Freiwillige Angabe
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote
Auftragnehmer ist ein KMU  ja    nein
Herkunftsland
Auftragnehmer
Freiwillige Angabe
Angabe des Herkunftslandes des Auftragnehmers
 keine Angabe
Abschlussseite Bemerkung Freiwillige Angabe


Abschnitt 2


Merkmale, die ausschließlich der

technischen Umsetzung der Datenübermittlung nach § 2 Absatz 2 dienen


Merkmalsgruppe Name des Merkmals Ausprägungen/Bemerkungen
Merkmale Name der Berichtsstelle Zur Erfüllung ihrer Meldepflichten bedienen sich die Auftraggeber Berichtsstellen. Berichtsstellen sind diejenigen Stellen, die Informationen über vergebene Aufträge als Auftraggeber selbst oder für einen anderen Auftraggeber melden.
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Postfachnummer Freiwillige Angaben
Postleitzahl des Postfaches
Ort des Postfaches
Nachname Ansprechperson
Vorname
Ansprechperson
E-Mail-Adresse
Telefonnummer
Auftraggebereigenschaft  Öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber im Oberschwellenbereich
 Öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
 Öffentlicher Auftrag durch Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich
 Öffentlicher Auftrag durch Sektorenauftraggeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
 Konzession durch Konzessionsgeber im Oberschwellenbereich
 Konzession durch Konzessionsgeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
 Verteidigungs- und sicherheitsspezifischer öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich
 Öffentliche Aufträge durch öffentliche Auftraggeber im Unterschwellenbereich
Angaben zur
Meldung
Korrekturmeldung  ja    nein
Geändert durch Art. 5 G v. 25.3.2020 I 674
Mittelbare Änderung durch Art. 6 Abs. 2 G v. 25.3.2020 I 674 ist berücksichtigt
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25